Kosten einer Psychotherapie

Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um ein anerkanntes Richtlinienverfahren, sodass die Behandlung generell von den gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen übernommen wird. Als Selbstzahler, bei Paartherapie oder im Falle der Beratung bzw. des Coaching tragen Sie die Kosten selbst.

  • Gesetzliche Krankenkassen

    Gesetzlich versicherte Patienten rechne ich über die Versichertenkarte ab. Mit vollem Kassensitz in Gießen habe ich die Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, sodass bei bestehendem Versicherungsstatus für Sie keine Kosten anfallen. Zur Beantragung einer Therapie stelle ich bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag, bei einer Langzeittherapie entscheidet ein unabhängiger Gutachter über die Bewilligung und somit Durchführung der Psychotherapie.

  • Private Krankenkassen

    Bei privatem Versicherungsstatus besteht grundsätzliche Kostenübernahme, der Umfang der Psychotherapiesitzungen ist jedoch unterschiedlich geregelt. Entweder gibt es eine pauschale Stundenanzahl pro Jahr, die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden kann oder die private Versicherung verlangt ähnlich den gesetzlichen Krankenkassen einen Antrag und entscheidet mittels Gutachterverfahren über die Anzahl der Therapiestunden. Die Höhe der Übernahme der Therapiekosten ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft und Ihren Versicherungskonditionen. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten eine Rechnung von mir, die Sie zur Rückerstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.

  • Sonderfall: Beihilfeberechtigte

    Bei Privatversicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Es besteht wie auch bei Privatversicherten eine Kostenübernahme. Falls jedoch mehr als 10 Sitzungen erforderlich sind, ist ein Antrag bei der Beihilfe zu stellen. Dazu werden Unterlagen benötigt, welche Sie sich von Ihrer Beihilfestelle zusenden lassen können. Im Regelfall bewilligt die private Krankenversicherung dieselbe Anzahl von Sitzungen wie die Beihilfestelle, möglich ist aber auch eine geringere oder nur anteilige Finanzierung der beantragten Therapiestunden.

  • Selbstzahler

    Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst. Dies wird durch einen Therapievertrag ohne Drittbeteiligung geregelt, sodass es keine Nachweise darüber gibt, dass Sie psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Auch hier richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

  • Paartherapie

    Die Paartherapie wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, sodass ich Ihnen die Kosten privat in Rechnung stelle und mich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) orientiere. Erfahrungsgemäß sind Doppelsitzungen sinnvoll, verglichen mit der Einzelpsychotherapie genügt häufig eine geringere Sitzungsanzahl.

  • Beratung und Coaching

    Bei der Beratung bzw. dem Coaching handelt es sich ebenso wie bei der Paartherapie um keine Kassenleistung, d.h. anfallende Kosten stelle ich Ihnen privat in Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

 

 

Copyright © 2024 Dipl. Psych. Eva M. Köhler